Neun Jahre später, am 06. 09. 2026 bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt holte die AFD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund 43,8 %, die Landes-CDU stürzte auf 17,2 % ab und am Montagmorgen nach dieser Wahl trat der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz vor die Presse. Fast wie ein angeschossenes Reh wirkend und wohl ahnend, dass die Jagd noch längst nicht beendet ist.
Die AFD erzielte bei der Wahl zum neunten Landtag von Sachsen-Anhalt 39 Sitze und CDU, SPD, GRÜNE und LINKE - die sich allesamt in letzter Konsequenz nolens volens als eine Art große AFD-Verhinderungskoalition verstanden hatten - kamen ebenfalls auf 39 Sitze. Rein rechnerisch ein kollusives Patt beider Lager, wenn nicht das BSW mit 5,3 % und 5 Sitzen ebenfalls in den sachsen-anhaltinischen Landtag eingezogen wäre.
Alles bleibt anders
Nun fällt der Sarah-Wagenknecht-Partei BSW unter Begriffen wie „Zünglein an der „Waage“ oder „Königsmacher“ eine Rolle zu, die man in Deutschland bisher fast nur auf die FDP kaprizierte. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Freien Demokraten i.d.R. zwischen Christunionisten und Sozialdemokraten - und wenn es sein muss auch zwischen den GRÜNEN - pendeln, wenn sie Mit-Mach-Optionen zur Erlangung von Regierungsmacht auf Zeit wittern. Während das BSW anzunehmender Weise der AFD nicht nur die Hand reichen möge, sondern den ganzen ausgestreckten rechten Arm.
Thomas De Maiziere nannte das BSW bei „Carman Miosga“ in der Sendung am 06. 09. 2026 „käuflich“ und war überzeugt, dass diese Partei alles tun wird, um die AFD zur Regierungsmacht zu verhelfen.
Obwohl Ministerpräsidenten- und Kanzlerwahlen auf der um Klarheit bemühten Grundlage von Verfassungen und Geschäftsordnungen beruhen, hat man gelegentlich schon „Pferde vor der Apotheke kotzen“ sehen. Wir erinnern uns z.B. an die „Wienand-Steiner-Affäre“ / Misstrauensvotum Rainer Barzel vs. Willy Brand, die gescheiterte Wiederwahl von Heide Simonis zur Ministerpräsidentin 2005 oder die „Thüringer Kapriolen“, als Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang mit den Stimmen der AFD zum Ministerpräsidenten gewählt worden war und Bodo Ramelow (zunächst bis auf weiteres) „in die Röhre“ schauen musste.
Mehrheiten
Der Unterschied zwischen absoluter Mehrheit und einfacher Mehrheit besteht darin, dass im erstgenannten Fall die Stimmenthaltungen mitberechnet werden. Beispiel bei einem Pool von 150 Stimmen, absolute Mehrheit 76 Stimmen: 74 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen. 74 Ja-Stimmen zu 71 + 5 = 76 Nein-Stimmen / Stimmenthaltungen. Es steht 74:76. Es fehlen 2 Ja-Stimmen zu Erlangung der absoluten Mehrheit (76 Stimmen). Ein Kandidat ist somit mit 74 Ja-Stimmen nicht gewählt.
Zweiter Fall, Beispiel einfache Mehrheit bei 150 Stimmen: 74 Ja-Stimmen zu 71 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen. Es steht 74:71, denn die 5 Stimmenthaltungen fallen nun rechnerisch unter den Tisch. Ein Kandidat ist somit mit 74 Ja-Stimmen gewählt.
Zwischenbemerkung
Man löse sich gedanklich kurz von den parteipolitischen Ausrichtungen der jeweiligen Fraktionen allgemein - und hier spezifisch im Landtag von Sachsen-Anhalt - um sich auf die Anzahl der 83 Abgeordneten zu konzentrieren. Denn grundsätzlich und vorrangig sind es verfassungsrechtlich die einzelnen Abgeordneten, die einen Ministerpräsidenten in freier, geheimer und eigenständiger Gewissensverantwortung wählen und nicht die Parteien bzw. deren Fraktionen oder Fraktionsblöcke.
Das in der ausgeübten Praxis und in den öffentlichen Debatten die ideologischen, parteipolitischen sowie fraktionsbildendenden Aspekte unter Stichworten wie z.B. „Partei-Disziplin“ und „Fraktionszwang“ - aus berechtigten und durchaus guten Gründen im politischen Geschäft - stets in den Vordergrund gespielt werden, ändert dennoch nichts an den verfassungsrechtlichen und parlamentarischen Grundsätzen. Der gewählte Abgeordnet ist in erster Linie ein Volksvertreter, der in der Verantwortung seiner Vertreterschafft des Volkes zusätzlich auch den Verantwortungswahrnahmen innerhalb seiner parteipolitischen Bindungen unterliegt.
Abstimmungsszenarien
And here are the possible votes of the parliamentary jury – wobei nicht alle denkbar möglichen Varianten der Abstimmungsarithmetik aufgeführt sind (die dunkelblau markierten Werte bedeuten die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten).
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Fraktionsblock aus CDU, SPD, GRÜNE und LINKE geschlossen mit 39 Stimmen in jedem Wahlgang mit Nein stimmt. Allerdings wird im Falle der CDU unterstellt, dass eine stabile, brandmauerartige Fraktionsgeschlossenheit nicht vollumfänglich garantiert ist und als höchst volatil wird das Abstimmungsverhalten des BSW vermutet.

Rein rechnerisch ist die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt ohnehin nicht ausgeschlossen, da alle Abgeordneten in ihrem Abstimmungsverhalten grundsätzlich frei sind. Es geht somit um die politische Arithmetik, im Sinne der sprichwörtlichen „Gretchen-Frage“ im Faust oder - für alle Beteiligten auf der politischen Bühne in Sachsen-Anhalt, die gerne noch DDR-Liedgut trällern – um die Beantwortung der Frage „Sag mir wo Du stehst?“ Oder in der (heimlichen) Bettina Wegner Version, „Sag mir, mit wem Du schläfst?“
Fest steht, dass so etwas wie ein unverrückbarer AFD-Siegmund-Verhinderungsblock aus den fünf oppositionellen Fraktionen nicht besteht – weder mathematisch-rechnerisch noch politisch-willentlich. Ein erkennbares „Umfaller“ Potential besteht in den Reihen des BSW und ggf. in der CDU.
30 Tage nach dem Wahltag – am 06. 10. 2026 – muss die konstituierende Sitzung des neu gewählten Landtages stattfinden. Läuft dabei alles glatt, kann ab dann der Ministerpräsident gewählt werden. Kann irgendwann – denn für die Wahl des Ministerpräsidenten ist in der Landesverfassung kein Termin festgelegt. Diesen müssen die Parlamentarier unter sich ausmachen bzw. formal vorschlagen oder beantragen und sich auf einen Tag zur Einberufung einer Landtagssitzung zur Wahl des Ministerpräsidenten irgendwie einigen. Und das kann unter den bekannten Umständen dauern und dauern und dauern.
Erst wenn sich die Fraktionen auf einen Termin festgelegt haben, ab diesem Tag greifen dann klare Zeitabläufe in denen der bzw. die Wahlgänge stattfinden müssen.
Wahlvorgang
In der Geschäftsordnung des Landtages Sachsen-Anhalt sind die Verfahrensgänge im laufenden parlamentarischen Betrieb geregelt. Zum Thema der Konstituierung eines neuen Landtags finden sich Paragraphen bezüglich der Wahl und der Aufgaben des Landtagspräsidenten. Hier hat die AFD als stärkste Partei für den ersten Wahlgang das monopolistische Vorschlagsrecht eines Kandidaten. Die nach der AFD drei stärksten Fraktionen benennen zu wählende Vize-Landtagspräsidenten. Wird der AFD-Kandidat im ersten Wahlgang nicht gewählt, können alle anderen Fraktionen im zweiten Wahlgang ebenfalls Kandidaten zur Wahl des Landtagspräsidenten aufstellen (Geschäftsordnung LSA, § 4).
In der Funktion der Alterspräsidentin wird Eva von Angeren (Fraktionsvorsitzende der LINKEN) die konstituierende Sitzung eröffnen und leiten. Entscheidend ist nicht ihr Alter, sondern ihre langjährigste Landtags-Angehörigkeit seit 2002.
Bezüglich der Wahl des Ministerpräsidenten bzw. genauer, zur Bildung einer Landesregierung, heißt es lediglich in § 42 der Geschäftsordnung:
„Die Bildung der Landesregierung, die Behandlung eines konstruktiven Misstrauensvotums oder eines Vertrauensantrages des Ministerpräsidenten bestimmen sich nach der Landesverfassung.“
In der Landesverfassung heißt es in Artikel 65 · Bildung der Landesregierung, „Abs. (1): „Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“ Eine Angabe über die Anzahl möglicher Kandidaten existiert nicht. In Abs. (2), Satz 2 heißt es weiter:
„Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält. Erhält in diesem Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.“
Interpretation. Der Begriff „wer“ ist grammatikalisch ein Plural-Begriff, „niemand“ gilt grammatikalisch als Singular-Begriff, wie „keiner“ oder „nichts“. Man formuliert nicht, „niemand sind zuhause“. Wenn man jedoch formuliert „niemand von mehreren Personen ist zuhause“, dann pluralisiert sich „niemand“ gewissermaßen in Bezug auf „mehrere“.
Abs. (2) wird deshalb so interpretiert, dass die Kandidatur von mehr als einer Person zur Wahl des Ministerpräsidenten möglich ist – von Anfang an. Denn es heißt lediglich, „Der Ministerpräsident wird vom Landtag … gewählt.“ Der Eine wird gewählt, heißt nicht, dass davor zur Kandidatur für die Wahl ausgeschlossen ist, dass die Mehreren antreten dürfen.
Den Fall einer „Zweier-Kandidatur“ gab es in Sachsen-Anhalt 1994, als Reinhard Höppner (SPD und Christoph Berger (CDU) zur Wahl zum Ministerpräsidenten antraten, in den ersten zwei Wahlgängen keine erforderliche Mehrheit für einen Kandidaten erzielt wurde und es zum dritten Wahlgang kam. Hier ging Reinhard Höppner als Sieger hervor und konnte als gewählter Ministerpräsident mit den GRÜNEN als Koalitionspartner eine von der PDS geduldete Minderheitsregierung auf den Weg bringen. Bekannt geworden unter dem Schlagwort „Magdeburger Modell“. Diese hielt die vierjährige Legislaturperiode durch, wurde damals allerdings wegen der Absprache mit der, aus der SED hervorgegangene PDS, zur Duldung der Minderheitsregierung heftig kritisiert. Vorrangig seitens der CDU / CSU, die sich damals das „Erblühen“ ostdeutscher Landschaften anders vorgestellt hatte.
Aktuell herrscht viel Aufruhr und Verwirrung in Sachsen Anhalt und im Kanzleramt - doch noch ist nicht Showdown. Richtig spannend wird es somit erst in knapp einem Monat ab heute (10. 09. 2026) und wir werden dann erfahren, was in Sachsen-Anhalt alles möglich ist und was nicht.
Lesen zum Thema auch "Brombeeren" am Rande des Neverzusammenbruchs >


